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Schulen mit IB-Programm in Málaga

Marktdaten
Übersicht
ca. 430
Internationale Schulen in Spanien
ISC Research, reported by Yahoo Life (via The Telegraph)
Stand: Juli 2025
Schulverzeichnis
Alle Schulen mit IB-Programm in Málaga
Regel-Monitor
Regeländerungen in Spanien
Regeln, die Kosten und Zulassung beeinflussen, mit dem Datum der letzten Prüfung.
- In Kraft
Mehrwertsteuerbefreiung gilt für qualifizierende Schulgebühren
Spaniens Mehrwertsteuergesetz befreit qualifizierende Bildungsdienstleistungen, einschließlich Schulgebühren, die von öffentlichen Körperschaften oder autorisierten privaten Bildungsanbietern erbracht werden, von der Mehrwertsteuer. Diese Befreiung trat am 1. Januar 1993 in Kraft und bleibt gültig. Sie gilt für den Kernunterricht unabhängig von Nationalität oder Aufenthaltstatus einer Familie, anstatt auf bestimmte Bürger beschränkt zu sein. Einige Zusatzleistungen wie Sportprogramme, die von einem separaten Unternehmen durchgeführt werden, oder Verpflegung, die von einem externen Unternehmen bereitgestellt wird, können außerhalb der Befreiung fallen, während Mahlzeiten, die direkt von der Schule für ihre eigenen Schüler bereitgestellt werden, befreit bleiben. Es wurde kein nationaler Vorschlag zur Einführung einer Mehrwertsteuer auf private oder internationale Schulgebühren identifiziert.
In Kraft seit Januar 1993 · Geprüft am August 2026
- In Kraft
Ausländische Schulen, die spanische Staatsangehörige aufnehmen, müssen Spanisch und Kultur hinzufügen
Gemäß Königliches Dekret 806/1993 müssen autorisierte ausländische Schulen in Spanien, die spanische Staatsangehörige im schulpflichtigen Alter aufnehmen, ihren ausländischen Lehrplan durch Spanisch und Kultur ergänzen, einschließlich Geographie und Geschichte, die für die autonome Gemeinschaft relevant sind, sowie die Ko-Amtssprache der Region, soweit zutreffend. Diese Anforderung ist an die Autorisierungskategorie der Schule gebunden und nicht allein an die Nationalität des Schülers, und gilt für Schulen, die sowohl spanische als auch ausländische Schüler aufnehmen. Programme nach der Schulpflicht unterliegen nicht derselben Personalanforderung, es sei denn, der Anbieter betreibt auch Schulpflicht-Unterricht auf dieser Grundlage. Diese Regel gilt seit dem 24. Juni 1993.
In Kraft seit Juni 1993 · Geprüft am August 2026
- In Kraft
Schulen mit ausschließlich ausländischem Lehrplan können spanische Staatsangehörige in der Pflichtschulzeit nicht aufnehmen
Nach Spaniens nationalen Rahmenbestimmungen für Auslandsschulen dürfen Institutionen, die ausschließlich einen ausländischen Lehrplan auf der Ebene der Pflichtschulbildung unterrichten, keine Kinder aufnehmen, die nur die spanische Staatsangehörigkeit besitzen, es sei denn, das Kind besitzt auch die Staatsangehörigkeit des Landes, dessen Bildungssystem die Schule befolgt. Dies ist eine auf der Staatsangehörigkeit basierende Zulassungsvoraussetzung und kein prozentuales Kontingent. Schulen, die zusätzlich die Anforderung erfüllen, spanische Sprache und Kultur zu unterrichten, können spanische Staatsangehörige in einer separaten Genehmigungskategorie aufnehmen. Auf nicht obligatorischen Ebenen dürfen Auslandsschulen sowohl spanische als auch ausländische Schüler ohne diese Einschränkung aufnehmen. Diese Regel ist seit 1993 in Kraft.
In Kraft seit Juni 1993 · Geprüft am August 2026