Dieses Dokument wurde aus dem Japanischen übersetzt. Im Falle von Abweichungen zwischen dieser Übersetzung und dem japanischen Original ist die japanische Fassung maßgeblich.
Diese Richtlinie legt gemäß Artikel 10, Absatz 7 der Schoozy-Nutzungsbedingungen die konkreten Beurteilungskriterien für die Löschung nutzergenerierter Inhalte und andere Sperrmaßnahmen fest. Das Unternehmen beurteilt die Notwendigkeit von Löschung und anderen Maßnahmen auf Grundlage dieser Richtlinie.
1. Grundprinzipien
Das Unternehmen trifft Löschungsentscheidungen auf Grundlage der folgenden Prinzipien.
Achtung der Meinungsfreiheit: Bewertungen sind eine wichtige Informationsquelle für Erziehungsberechtigte und aktive Schüler, und offene Meinungen und Kritik sollen grundsätzlich geschützt werden. Die bloße Tatsache, dass ein Inhalt für eine Schule unangenehm ist, stellt keinen Löschungsgrund dar.
Vorrang der Sicherheit von Kindern und Schülern: Beiträge, die personenbezogene Daten oder die Privatsphäre von Kindern/Schülern betreffen, werden unter Vorrang vor allen anderen Erwägungen unverzüglich gelöscht.
Schutz aktiver Schüler als Verfasser: Informationen, die geeignet sind, den Verfasser einer Bewertung als aktiven Schüler innerhalb der Schule zu identifizieren, werden wie personenbezogene Daten von Kindern/Schülern behandelt und unverzüglich gelöscht.
Einhaltung der Gesetze: Beiträge, die gegen Gesetze verstoßen, oder Löschungsaufforderungen auf Grundlage gerichtlicher Anordnungen werden umgehend bearbeitet.
Verfahrensgerechtigkeit: Löschungsentscheidungen werden unter Berücksichtigung der Argumente sowohl des Meldenden als auch des Verfassers getroffen. Es wird nicht auf Grundlage nur einer Seite entschieden (außer in dringenden Fällen).
Transparenz: Im Falle einer Löschung wird der Verfasser über die Gründe informiert.
2. Sofortige Löschung (ohne Prüfungsverfahren)
Nutzergenerierte Inhalte, die unter die folgenden Kategorien fallen, werden ohne Stellungnahmeverfahren unverzüglich nach Entdeckung gelöscht.
Kategorie A: Informationen über Kinder/Schüler
Beiträge, die personenidentifizierende Informationen über Kinder/Schüler enthalten, wie Namen, Klassennamen, Beschreibungen des Erscheinungsbilds usw.
Beiträge, die Fotos von Kindern/Schülern oder darauf schließen lassende Informationen enthalten
Erwähnung privater Angelegenheiten bestimmter Kinder/Schüler wie Mobbing, Schulnoten oder Gesundheitszustand
Beiträge, die Informationen enthalten, die den Verfasser als aktiven Schüler identifizierbar machen, oder die darauf abzielen, einen solchen zu identifizieren (einschließlich Beiträge anderer Nutzer)
Kategorie B: Offensichtliche Gesetzesverstöße
Inhalte, die als Bedrohung oder Erpressung anzusehen sind
Inhalte, die als obszönes Material gelten
Inhalte, die die Anstiftung oder Beihilfe zu Straftaten darstellen
Kinderpornografie oder Inhalte, die die sexuelle Ausbeutung von Kindern betreffen
Kategorie C: Offensichtliche Rechtsverletzungen
Löschungsziel aufgrund einer einstweiligen Verfügung oder eines rechtskräftigen Urteils eines Gerichts
Löschungsaufforderung im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Anordnung zur Offenlegung von Absenderinformationen
3. Beiträge, die nach Stellungnahme beurteilt werden
Bei nutzergenerierten Inhalten, die möglicherweise unter die folgenden Kategorien fallen, wird gemäß Artikel 10, Absatz 3 der Nutzungsbedingungen beim Verfasser eine Stellungnahme eingeholt, bevor über die Löschung entschieden wird.
Kategorie D: Beiträge mit möglicher Rufschädigung
Wenn ein Beitrag Tatsachenbehauptungen enthält, die geeignet sind, das Ansehen des Meldenden zu beeinträchtigen, und einer der folgenden Fälle vorliegt, kann er als Rufschädigung zur Löschung in Betracht kommen.
Tatsachen, die nicht das öffentliche Interesse betreffen (Angelegenheiten des Privatlebens usw.)
Beiträge, die nicht ausschließlich dem öffentlichen Interesse dienen (bei denen objektiv erkennbar persönliche Feindschaft, Belästigung usw. als Motiv vermutet wird)
Beiträge, für die keine hinreichenden Gründe vorliegen, die Wahrheit der behaupteten Tatsachen anzunehmen
Meinungen und Kritik bezüglich der Qualität der Bildungsdienstleistungen einer Schule werden grundsätzlich als „Tatsachen von öffentlichem Interesse" betrachtet, die dem „öffentlichen Interesse" dienen. Daher werden auch negative Bewertungen über Bildungsinhalte, Einrichtungen, Betriebsführung usw. einer Schule, solange sie auf den eigenen Erfahrungen des Verfassers beruhen und als Meinungsäußerung einzustufen sind, nicht als Rufschädigung behandelt.
Kategorie E: Beiträge mit möglicher Verletzung der Privatsphäre
Bei Beiträgen, die den vollständigen Namen von Lehrkräften enthalten, wird nach folgenden Kriterien beurteilt.
Wenn der Name der betreffenden Lehrkraft auf der offiziellen Website der Schule veröffentlicht ist: Sachliche Erwähnungen in Bezug auf Bildungsinhalte und Unterrichtsansätze sind grundsätzlich zulässig. Bei persönlichen Angriffen wird gelöscht.
Wenn der Name der betreffenden Lehrkraft nicht veröffentlicht ist: Beiträge mit dem vollständigen Namen sind grundsätzlich zu löschen. Ausnahmen gelten, wenn es sich um Tatsachen von öffentlichem Interesse handelt, die dem öffentlichen Interesse dienen.
Kategorie F: Beiträge, bei denen die Unrichtigkeit der Tatsachen geltend gemacht wird
Wenn eine gelistete Schule meldet, dass der Inhalt eines Beitrags nicht den Tatsachen entspricht, wird wie folgt vorgegangen.
Grundsatz: Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, den Wahrheitsgehalt von nutzergenerierten Inhalten eigenständig zu untersuchen oder zu beurteilen (Nutzungsbedingungen Artikel 10, Absatz 5).
Stellungnahme: Der Verfasser wird aufgefordert, zum Sachverhalt Stellung zu nehmen, auf dem der Beitrag beruht.
Wenn der Verfasser antwortet: Liefert der Verfasser eine nachvollziehbare Begründung, wird der Beitrag grundsätzlich beibehalten. Die gelistete Schule wird in diesem Fall auf die Nutzung der offiziellen Antwortfunktion (Nutzungsbedingungen Artikel 9, Absatz 10) oder die direkte Streitbeilegung hingewiesen.
Wenn der Verfasser nicht antwortet: Wenn innerhalb von 7 Tagen nach Versand der Stellungnahmeanfrage keine Antwort eingeht, kann das Unternehmen den Beitrag löschen oder andere Sperrmaßnahmen ergreifen (Nutzungsbedingungen Artikel 10, Absatz 3).
Wenn beide Seiten widersprüchliche Behauptungen aufstellen: Gemäß Nutzungsbedingungen Artikel 10, Absatz 6 können Zwischenmaßnahmen wie das Anbringen eines Hinweises, die Aufforderung zur offiziellen Stellungnahme der gelisteten Schule oder eine vorübergehende Verbergung ergriffen werden.
Kategorie G: Beiträge mit Verdacht auf Stealth-Marketing
Beiträge, die unter einen der folgenden Fälle fallen, können nach Stellungnahmeverfahren gelöscht werden.
Wenn festgestellt wird, dass der Verfasser ein Angehöriger der betreffenden Schule (Vorstands-/Aufsichtsratsmitglied, Lehrkraft, Mitarbeiter oder deren Familienangehörige) ist und diese Zugehörigkeit nicht offengelegt hat
Wenn vernünftigerweise davon auszugehen ist, dass von derselben IP-Adresse oder von Konten mit ähnlichen Attributen systematisch Bewertungen zugunsten einer bestimmten Schule oder zuungunsten einer Konkurrenzschule abgegeben werden
Wenn festgestellt wird, dass ein Beitrag gegen Bezahlung verfasst wurde und das Bestehen der Gegenleistung nicht offengelegt wurde
4. Grundsätzlich nicht zu löschende Beiträge
Beiträge, die unter die folgenden Kategorien fallen, werden auch bei Löschungsaufforderung durch eine gelistete Schule grundsätzlich nicht gelöscht.
Ehrliche Eindrücke, Meinungen und Kritik auf Grundlage der eigenen Erfahrung des Verfassers bezüglich der Qualität der Bildungsdienstleistungen einer Schule
Tatsachenbasierte Hinweise zu Schulgebühren, Bildungsumfeld, Betriebsführung usw., die für andere Erziehungsberechtigte nützliche Informationen darstellen
Auch negative Inhalte, sofern sie nicht als persönlicher Angriff einzustufen sind und auf konkreten Gründen basieren
Beiträge, die für eine gelistete Schule lediglich unangenehm sind, ohne dass eine konkrete Rechtsverletzung geltend gemacht wird
Bewertungen aktiver Schüler, die eine der oben genannten Kategorien erfüllen. Löschungsanfragen, die allein auf dem Umstand beruhen, dass der Verfasser ein aktiver Schüler ist, werden abgelehnt. Wenn jedoch die Bewertung dazu führen könnte, dass der aktive Schüler als Verfasser innerhalb der Schule identifiziert wird, können zum Schutz des Verfassers Maßnahmen zur Verstärkung der Anonymität (teilweise Änderung der angezeigten Inhalte usw.) ergriffen werden.
5. Vorgehensweise bei schwierigen Entscheidungen
Wenn ein Beitrag keiner der oben genannten Kategorien eindeutig zugeordnet werden kann oder das Vorliegen einer Rechtsverletzung nicht eindeutig feststellbar ist, geht das Unternehmen schrittweise wie folgt vor.
Stufe 1: Am betreffenden Beitrag wird ein Hinweis wie „Von der gelisteten Schule wurde Einspruch erhoben" angebracht.
Stufe 2: Die gelistete Schule wird auf die Nutzung der offiziellen Antwortfunktion hingewiesen, damit die Nutzer sowohl die Meinung des Verfassers als auch die Stellungnahme der gelisteten Schule einsehen können.
Stufe 3: Wenn die Streitigkeit nicht beigelegt werden kann, verbirgt das Unternehmen den betreffenden Beitrag vorübergehend und empfiehlt den Parteien die direkte Streitbeilegung.
Wenn eine gelistete Schule bei Gericht eine einstweilige Verfügung auf Löschung beantragt und diese bewilligt wird, erfolgt die Löschung umgehend gemäß der gerichtlichen Anordnung.
6. Richtwerte für die Bearbeitungsfristen
Das Unternehmen bemüht sich, Rechtsverletzungsmeldungen nach folgenden Richtwerten zu bearbeiten. Aufgrund der Komplexität des Sachverhalts oder der Anzahl der eingegangenen Meldungen können die Fristen jedoch überschritten werden.
Sofortige Löschung (Kategorien A–C): Innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung oder Eingang
Bei erforderlicher Stellungnahme (Kategorien D–G): Stellungnahmeanfrage an den Verfasser innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang der Meldung
Endgültige Entscheidung: Innerhalb von 14 Tagen nach Versand der Stellungnahmeanfrage (7 Tage Antwortfrist für den Verfasser + 7 Tage Prüfung)
Ergebnismitteilung: Innerhalb von 3 Werktagen nach der Entscheidung werden Meldender und Verfasser über das Ergebnis informiert
7. Änderung dieser Richtlinie
Das Unternehmen kann diese Richtlinie aufgrund von Gesetzesänderungen, Veränderungen der gesellschaftlichen Verhältnisse, Erfahrungen aus dem Betrieb des Dienstes oder aus anderen Gründen ändern. Die geänderte Richtlinie tritt mit der Veröffentlichung auf dem Dienst in Kraft.
Betreiberinformationen
Firmenname: ELT Education Inc.
Geschäftsführer: Tatsuya Tanaka
Sitz: 5-32-12 Shiba, Minato-ku, Tokio 108-0014, Japan
Kontakt: Bitte nutzen Sie das Kontaktformular auf dem Dienst.