DeutschlandBritischer Lehrplan
Schulen mit britischem Lehrplan in Berlin
Marktdaten
Übersicht
ca. 170
Internationale Schulen in Deutschland
Teach Middle East Magazine, citing ISC Research
Stand: Juli 2015
ca. 40.000
Eingeschriebene Schüler
ISC Research-derived white paper, citing ISC Research's Global Opportunities Report
Stand: Januar 2021
ca. 48%
Einheimische Schüler
Global Geneva, citing ISC Research
Stand: Juni 2018
Schulverzeichnis
Alle Schulen mit britischem Lehrplan in Berlin
Alter 3–18Ab 12.300 €/Jahr
Regel-Monitor
Regeländerungen in Deutschland
Regeln, die Kosten und Zulassung beeinflussen, mit dem Datum der letzten Prüfung.
- In Kraft
Umsatzsteuerbefreiung für Schulgeld an staatlich anerkannten Schulen in Deutschland
Gemäß Abschnitt 4(21) des deutschen Umsatzsteuergesetzes sind unterrichtsbezogene Bildungsdienstleistungen, die von staatlich anerkannten Ersatzschulen oder von Schulen erbracht werden, die nach Landesrecht zugelassen sind, von der Mehrwertsteuer befreit. Die Befreiung ist an die anerkannte Stellung der Schule als Leistungserbringerin gebunden, nicht an die Nationalität oder Staatsangehörigkeit der Eltern oder Schüler. Es wurde keine separate Bundesabgabe speziell für das Schulgeld an internationalen Schulen ermittelt. Dies ist eine langjährig bestehende, derzeit geltende Regelung des deutschen Steuerrechts und unterscheidet sich von einer 2025-Änderung derselben Befreiung.
In Kraft seit Januar 1980 · Geprüft am August 2026
- In Kraft
Geänderte Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsdienstleistungen seit 1. Januar 2025 gültig
Das Jahressteuergesetz 2024 in Deutschland hat die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsdienstleistungen überarbeitet, wobei die geänderte Regelung für Leistungen ab dem 1. Januar 2025 gilt. Die Richtlinie des Bundesfinanzministeriums vom 24. Oktober 2025 setzt eine Übergangsfrist für Nichtbeanstandung fest: Die Steuerbehandlung nach den bisherigen Verwaltungsrichtlinien wird für Leistungen vor dem 1. Januar 2028 nicht beanstandet, unter festgelegten Bedingungen. Diese Maßnahme ist umgesetzt und derzeit gültig, nicht nur angekündigt, und wirkt sich darauf aus, wie die Umsatzsteuerbefreiung für Schulen und Bildungsanbieter künftig angewendet wird.
In Kraft seit Januar 2025 · Geprüft am August 2026
- In Kraft
Eltern können 30% der Privatschulgebühren abziehen, bis zu €5.000 pro Kind
Berechtigte Eltern in Deutschland können eine Sonderausgaben-Einkommensteuerermäßigung von 30% der anrechenbaren Privatschulgebühren geltend machen, begrenzt auf €5.000 pro Kind pro Jahr. Unterkunfts-, Betreuungs- und Verpflegungskosten sind vom abzugsfähigen Betrag ausgenommen. Nach bundesweiter Vorgabe setzt die Berechtigung unter anderem Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag und die Anmeldung an einer privat betriebenen oder überwiegend privat finanzierten Schule voraus. Dies ist ein Abzug, den Eltern in ihrer eigenen Einkommensteuererklärung geltend machen können; es handelt sich nicht um eine Steuer oder Abgabe, die auf die Schulgebühren selbst erhoben wird, und bleibt derzeit gültig.
Geprüft am August 2026