SchweizIB

Schulen mit IB-Programm in Zug

Marktdaten

Übersicht

ca. 103

Internationale Schulen in Schweiz

Think Global People, citing ISC Research

Stand: Januar 2022

ca. 29.200

Eingeschriebene Schüler

Think Global People, citing ISC Research

Stand: Januar 2022

Schulverzeichnis

Alle Schulen mit IB-Programm in Zug

Regel-Monitor

Regeländerungen in Schweiz

Regeln, die Kosten und Zulassung beeinflussen, mit dem Datum der letzten Prüfung.

  • In Kraft

    Schulgebühren bleiben von der Schweizer Mehrwertsteuer befreit

    Nach dem Schweizer Mehrwertsteuergesetz sind Unterrichtsgebühren für als Schulunterricht anerkannte Bildung von der Mehrwertsteuer befreit, einschließlich Gebühren, die von Privatschulen erhoben werden. Die Befreiung gilt für die Bildungsdienstleistung selbst, nicht für die Nationalität oder den Wohnstatus des Schülers, und ist eine Befreiung ohne Vorsteuerabzug. Der konsolidierte englische Text des Mehrwertsteuergesetzes der Eidgenössischen Steuerverwaltung, wie er am 1. Januar 2025 gültig ist, bestätigt diese Behandlung; dieses Datum spiegelt den Stand des konsolidierten Gesetzestextes wider und nicht eine neu eingeführte Befreiung. In dem überprüften Material wurde keine landesweite gebührenspezifische Zusatzgebühr auf Schulgebühren identifiziert.

    In Kraft seit Januar 2025 · Geprüft am August 2026

  • In Kraft

    Zürich begrenzt die Anmeldungsdauer an Privatschulen mit Fremdsprachenunterricht

    Im Kanton Zürich dürfen Privatschulen, die überwiegend fremdsprachig sind und nur teilweise dem kantonalen Lehrplan folgen, ein Kind nur anmelden, wenn die Familie vorübergehend im Kanton wohnhaft ist, beabsichtigt, in ein Land mit einer Fremdsprache als Unterrichtssprache umzuziehen, oder das Kind einen in einem nicht deutschsprachigen Kanton oder Land begonnenen Schulweg abschließt. Die kantonale Richtlinie definiert vorübergehende Residenz als unter fünf Jahren; Schüler, die länger wohnhaft sind, müssen in der Regel zu einer Schule wechseln, die Zürichs Pflichtlehrplan befolgt, es sei denn, eine andere aufgelistete Bedingung trifft zu. Dies ist eine wohnort- und schulweggebundene Regelung, keine Beschränkung basierend auf der Nationalität, und gilt seit dem Schuljahr 2014/15.

    In Kraft seit August 2014 · Geprüft am August 2026